Viele Mitglieder von Automobil-Clubs wissen aus Veröffentlichungen im Internet oder aus Club-Zeitschriften: Es steht dem Geschädigten grundsätzlich frei, ab 750,00 € Schadenhöhe (Bagatellschadengrenze) einen eigenen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens zur Gutachtenerstellung zu beauftragen.
Die Kosten, die für die Ermittlung der Schadenhöhe (Honorar des Kfz-Sachverständigen), Reparaturkosten, die Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt, Mietwagen, etc. müssen dann grundsätzlich vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden, da einem unverschuldet in einen Unfall verwickelten Geschädigten kein finanzieller Schaden entstehen darf.
Es werden Gutachten über Unfallschäden, Kurzgutachten bei Schäden unter 750,00 € und Rechnungsprüfungen von Kfz-Reparaturen durchgeführt.
Beratung beim Gebrauchtwagenkauf und Besichtigung vor Ort gehören ebenfalls zur Leistungspalette.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne auch telefonisch.
Sachverständigen Büro Spreewald
Groß Lübbenauer Poststr. 27
03222 Lübbenau Spreewald
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